Häufig gestellte Fragen
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Wer einen Menschen mit Behinderung einstellt, kann mit Geld vom Staat rechnen: Bei Lohnkosten kann die Förderhöhe zwischen 30 und 70 Prozent des tariflichen Bruttolohns betragen. Gezahlt wird zwischen 3 und 36 Monaten. Umbaumaßnahmen, um den Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten, werden bis zu 100 Prozent übernommen, falls der Arbeitgeber nicht laut Sozialgesetzbuch verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.
Die Ausbildungsvergütung eines Schwerbehinderten ist bis zu 80 Prozent des Bruttolohns bezuschussbar, und zwar über die gesamte Ausbildungszeit. Von den Kammern erhobene Prüfungsgebühren sind ebenfalls erstattungsfähig. Die Förderhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Was macht ein Berufsfindungsassistent?
Das Problem bisher sei gewesen, dass die BA bisher zwar engagiert helfen könne,
wenn
ein behinderter Schulabgänger einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
gefunden hat, nicht aber vorher intensiv bei der Suche nach einer
Stelle. Deshalb wurde die Stelle als Berufsfindungsassistent
geschaffen.
Der Berufsfindungsassistent ist ein Scout, der die Kinder und ihre schulischen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten kennt, der einen Draht in die Unternehmen in Ostbayern hat und zugleich die Arbeitgeber beraten kann, wenn es um die Förder-Zusammenarbeit mit der BA geht.
Der Förderverein
der Schule steht für die Kosten gerade, die Caritas hat sich bereit
erklärt, als Träger zu fungieren. Zudem hilft die BA mit einer
erheblichen finanziellen Förderung bei der Vorbereitung der Kinder und
Jugendlichen auf Praktikas und Betriebseinsätze. Roland Schneider,
Erzieher in der K-Schule in Grubweg, fungiert als Scout, er kennt die
Kinder und ihre speziellen Fähigkeiten.